
Richtlinien zur Früherkennung
Die Europäische Union hat Richtlinien zur Früherkennung von Brustkrebs erarbeitet, die sogenannten EU-Guidelines für das Mammografie-Screening. Diese richten sich an Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren, alle zwei Jahre an einer qualitätsgesicherten Mammografie-Untersuchung teilzunehmen. In Südtirol wird seit Juli 2003 ein solches flächendeckendes Mammografie-Screening angeboten.